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EU-Parlament beschließt Lieferkettengesetz

Ein Mann arbeitet in einer Mine in der ostkongolesischen Provinz Süd-Kivu auf der Suche nach Mineralien und Erzen (Archivfoto) Ein Mann arbeitet in einer Mine in der ostkongolesischen Provinz Süd-Kivu auf der Suche nach Mineralien und Erzen (Archivfoto)
Ein Mann arbeitet in einer Mine in der ostkongolesischen Provinz Süd-Kivu auf der Suche nach Mineralien und Erzen (Archivfoto)
Quelle: dpa/Jürgen Bätz
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Eigentlich war das Gesetz bereits für Dezember geplant, doch die FDP blockierte die deutsche Zustimmung. Nun ist das EU-Lieferkettengesetz zum Schutz von Menschenrechten beschlossene Sache: Am Mittwoch stimmte die Mehrheit der Abgeordnete im EU-Parlament für die neuen Richtlinien.

Auf den letzten Metern der Legislaturperiode hat das Europäische Parlament die EU-Lieferkettenrichtlinie abgesegnet. Die Abgeordneten beschlossen am Mittwoch in Straßburg eine abgeschwächte Version des Gesetzes, nach dem der ursprüngliche Kompromiss unter anderem an einer Blockade der FDP gescheitert war. Das Gesetz soll Unternehmen europaweit für Kinderarbeit, Ausbeutung und Umweltverschmutzung bei der Produktion ihrer Güter in die Pflicht nehmen.

Unter das Gesetz sollen nun Unternehmen und ihre Mutterkonzerne mit mindestens 1000 Beschäftigten fallen, die weltweit jährlich mindestens 450 Millionen Euro umsetzen. Im Vergleich zu einem früheren Kompromiss fallen damit zahlreiche Firmen nicht mehr unter das Gesetz. Außerdem wurden zusätzliche Vorgaben für die Textilbranche und die Lebensmittelproduktion gestrichen.

Die betroffenen Unternehmen sind künftig verpflichtet, negative Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf Menschenrechte und Umwelt zu ermitteln. Mögliche Folgen müssen sie laut Gesetzestext „verhindern, mildern, beenden und beheben“. Außerdem müssten sie die Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards auch bei etwa Lieferanten und Transportunternehmen überwachen.

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Das Lieferkettengesetz war eigentlich bereits im Dezember ausverhandelt gewesen. Die FDP blockierte jedoch die deutsche Zustimmung zu dem Gesetz, die nötige Mehrheit unter den 27 Mitgliedstaaten kam deshalb zunächst nicht zustande. In den folgenden Verhandlungen wurde das Gesetz abgeschwächt, sodass Italien sowie mehrere kleine Mitgliedstaaten zustimmten – und Deutschland überstimmten.

Der Rat der EU-Länder muss das Gesetz nun noch formal unterzeichnen. Danach haben die nationalen Regierungen zwei Jahre Zeit, um die Vorgaben aus Brüssel umzusetzen.

AFP/jml

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