Der Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) hatte im Frühjahr viele Hauseigentümer verunsichert: Das „Heizgesetz“ sah für viele nach einer De-facto-Pflicht zur Installation teurer Wärmepumpen aus.
Nach einem Sturm der Entrüstung und einem Gerichtsurteil stellte die Bundesregierung den Entwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium erst einmal zurück: Bevor Immobilien-Eigentümer zu irgendetwas gedrängt werden, sollen nun erst einmal die Städte und Gemeinden Pläne vorlegen, wo sie auf ihrem Gebiet Fern- und Nahwärmenetze, Geothermie-Brunnen und Ähnliches bauen lassen wollen. Den entsprechenden Entwurf zum kommunalen Wärmeplanungsgesetz aus dem Haus von Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) hat das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen.
Das Gesetz schafft das Mindestmaß an Klarheit, das nötig ist, um den Gebäudebestand als eine der größten CO₂-Quellen in Deutschland bis 2045 klimaneutral zu machen, wie es das Ziel der Bundesregierung ist. Dennoch bleiben wichtige Fragen ungeklärt.