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Wirtschaft Förder-Flut

Die nächste Rüge des Bundesrechnungshofs für Habeck

Robert Habecks Wirtschaftsministerium hat inzwischen die Notbremse gezogen Robert Habecks Wirtschaftsministerium hat inzwischen die Notbremse gezogen
Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne)
Quelle: picture alliance/dpa/Kay Nietfeld
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Millionen Eingaben, 70 Förderprogramme, nur 1400 Stellen – die Behörde BAFA ächzt unter der Flut an Förderprogrammen. Bis zu 95 Prozent der Anträge wurden nicht fristgerecht bearbeitet, stellt der Bundesrechnungshof fest. Das gefährdet das ganze Fördersystem und die Energiewende.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat nicht genug Beamte, um die Fördermilliarden für die Energiewende unters Volk zu bringen. Fördergelder über zehn Milliarden Euro für Gebäudesanierungen und Energieberatung konnten deshalb nur mit erheblicher, zum Teil jahrelanger Verzögerung ausbezahlt werden.

„Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) überlastet: Bei drei Förderprogrammen hat das BAFA über zehn Milliarden Euro Fördermittel verspätet an die Antragsstellenden ausgezahlt“, kritisiert der Rechnungshof nun schriftlich: „Bei drei Förderprogrammen hat das Wirtschaftsministerium zuvor nicht geprüft, ob das BAFA genügend Personal hatte.“

Alternativen, etwa die Umsetzung durch einen Projektträger, habe das Ministerium nicht in Betracht gezogen, monierten die Kontrolleure: „In allen Programmen überschritt das BAFA die vereinbarten Bearbeitungsfristen deutlich – in einzelnen Jahren bei mehr als 90 Prozent der Verwendungsnachweise.“

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Die schriftlichen „Bemerkungen“ in der Diagnose des Bundesrechnungshofs zielen klar in Richtung Bundesregierung.

Sie erklären nicht nur die erheblichen Verzögerungen der Förderbescheide in der Vergangenheit, sondern lassen auch für das Weitere kaum Besserung erwarten: „Auch für die Zukunft ist zweifelhaft, ob das BAFA ihm übertragene Förderprogramme ordnungsgemäß und wirtschaftlich umsetzen wird“, heißt es in dem Schriftsatz der Kontrolleure.

Hauseigentümer und Energieberater berichten schon seit Jahren von einer schleppenden Bearbeitung ihrer Förderanträge. Das BAFA zahlt direkte Zuschüsse für Einzelmaßnahmen, etwa Effizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung sowie Gebäudenetze. Zwischenzeitlich hatte das BAFA von sich aus auf der eigenen Website um Verständnis für längere Wartezeiten gebeten.

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Die Kritik der Rechnungsprüfer wirft auch ein Licht auf die Nachteile einer interventionistischen Wirtschaftspolitik, die freien Märkten misstraut und deshalb versucht, ihre Ziele mit einer Vielzahl von Beihilfen, Abgaben, Eingriffen sowie ordnungsrechtlichen Ge- und Verboten zu erreichen.

Die staatliche Verwaltung wurde jetzt offenbar durch die große Zahl an Förderprogrammen für die Wärmewende nicht nur an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gebracht, sondern darüber hinaus: Nach dem neuen „Ergänzungsband“ der Rechnungshof-Kritik verwaltet das Bundesamt BAFA in Eschborn allein 70 Beihilfeprogramme in den Bereichen Wirtschaftsförderung und Energie.

Etliche Planstellen bleiben unbesetzt

Zur Abwicklung all dieser Anträge verfügte das Amt Ende vergangenen Jahres über 1400 Planstellen, stellt der Rechnungshof fest. „In den letzten beiden Jahren waren zwischen 20 und 30 Prozent der Personalstellen des BAFA unbesetzt.“

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Die Beamten waren deshalb heillos überfordert, als ihr Amt mit der Verwaltung der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ betraut wurde und zugleich auch noch die „Energieberatung für Wohngebäude“ bezuschussen sollte.

Ein Programm mit Namen INVEST für Wagniskapital kam auch noch oben drauf: „In den Jahren 2019 bis 2023 gingen für diese drei Programme 2,1 Millionen Anträge und 1,2 Millionen Verwendungsnachweise beim BAFA ein“, stellen die Kontrolleure fest: „Der Anteil der Verwendungsnachweise, die das BAFA nicht fristgerecht geprüft hat, belief sich in einigen Jahren auf über 90 Prozent.“

Quelle: Infografik WELT

Kein Wunder also, dass Unternehmen und Privatpersonen „oftmals lange in Vorleistung treten mussten, da die Fördermittel erst nach der Nachweisprüfung ausgezahlt werden“, kritisiert der Bundesrechnungshof. „Dies gefährdet die Zielerreichung und die Akzeptanz der Förderprogramme.“

Die Kontrolleure fordern das Habeck-Ministerium nun auf, sich vorher Gedanken darüber zu machen, ob all die beschlossenen staatlichen Wohltaten die Empfänger auch in einem angemessenen Zeitraum erreichen: „Bevor das BMWK Förderprogramme beschließt oder ändert, muss es dafür sorgen, dass sie ordnungsgemäß und wirtschaftlich umgesetzt werden können.“

Der von Kay Scheller als Präsident geleitete Bundesrechnungshof hatte erst vor wenigen Wochen der Energiewende-Politik der Bundesregierung ein miserables Zeugnis ausgestellt und erhebliche Defizite bei fast allen Zielen attestiert. Habeck hatte die Kritik als wirklichkeitsfremd und fehlerhaft zurückgewiesen. Der Schlagabtausch zwischen Habeck-Ministerium und Bundesrechnungshof geht mit der neuen Kritik an der fehlenden Personalplanung in die nächste Runde.

Mit dem Förderprogramm für effiziente Gebäude (BEG) finanziert das Wirtschaftsministerium viele Einzelmaßnahmen der energetischen Sanierung. In Habecks umstrittenem Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde das Förderprogramm neu konzipiert.

Dabei verabredete das Ministerium mit dem Bundesamt BAFA, dass alle Verwendungsnachweise innerhalb von 20 Arbeitstagen vertieft zu prüfen sind. Seit dem Jahr 2023 muss das BAFA als Stichprobe nur noch 20 Prozent der Verwendungsnachweise vertieft prüfen, die Bearbeitungszeit wurde auf 25 Tage verlängert.

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Eine Lockerung, die offenbar der Überforderung geschuldet war: „Seit dem Jahr 2019 prüft das BAFA die weitaus meisten Verwendungsnachweise nicht fristgerecht“, stellen die Prüfer nun fest: „In einzelnen Fällen betrug die Bearbeitungszeit zwei Jahre.“

Vielleicht auch deshalb zog das Wirtschaftsministerium Ende vergangenen Jahres die Notbremse. Zumal Anfang 2024 eines der wichtigsten Energiewende-Projekte der Ampel-Regierung an den Start ging: die neuen Heizungsregeln im GEG.

Zeitgleich wurde der Förderumfang für neue Wärmeerzeuger massiv vergrößert, wohl auch um die Akzeptanz der Wärmepumpe zu fördern. Seit Januar bekommen Hauseigentümer, die eine neue Heizung nach den GEG-Regeln einbauen, bis zu 70 Prozent der Kosten erstattet.

Allerdings ist dafür nun nicht mehr das BAFA zuständig. Stattdessen übertrug Habecks Ministerium wenige Tage vor Jahresende der Förderbank KfW die Heizungs-Zuschüsse. Dabei war die gesamte Fördersystematik erst vor wenigen Jahren neu aufgestellt worden: Zuschüsse gab es vom BAFA, zinsgünstige Darlehen von der KfW.

Nun läuft es also wieder anders, und bei der Förderbank ist man bemüht, sich als nicht allzu überrumpelt darzustellen.

„Die KfW hat die Umsetzung der Heizungsförderung mit der Veröffentlichung der Förderrichtlinie Ende Dezember 2023 intensiv vorangetrieben“, teilt eine Sprecherin mit, bittet aber ebenfalls um Geduld, da man bei dem Institut quasi bei Null anfängt: „Die Einführung eines neuen Förderprogramms ist ein komplexes Projekt“, heißt es.

Die neue Förderung gibt es deshalb erst einmal gestaffelt. Seit Ende Februar können nur Einfamilienhaus-Eigentümer überhaupt erst Förderanträge stellen, „voraussichtlich ab Mai“, heißt es auf der KfW-Website, sind Eigentümer von Zwei- und Mehrfamilienhäusern an der Reihe und erst ab August Vermieter und Unternehmen.

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Beim Eigentümerverband Haus & Grund geht man deshalb davon aus, dass die staatlichen Institute somit von einer Überforderung in die nächste stolpern.

„Der KfW kann man eigentlich auch keinen Vorwurf machen“, sagt Matthias zu Eicken, Leiter Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik des Verbands. „Das Gesetz wurde erst am 29.12. im Bundesanzeiger veröffentlicht. Erst da könnte die Förderbank reagieren.“ Doch ob nach den Anträgen auch in absehbarer Zeit Geld fließt – daran hat der Verband erhebliche Zweifel.

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